Mord, Vergewaltigung und Geiselnahme

Mord, Vergewaltigung und Geiselnahme vor Die Ankündigungen der Staatsanwaltschaft über anstehende Verfahren lesen sich eher brutal

Manchmal eilt ein Streifenwagen der Polizei durch den Stadtteil.

HAMM/BILLSTEDT Vor dem Hamburger Landgericht muss sich jetzt ein Mann verantworten, dem versuchter Mord und besonders schwere Vergewaltigung (§177 Strafgesetzbuch) vorgeworfen wird. Er soll, unter Drogen und Alkoholeinfluss, in einem Hammer Hotel seine Lebensgefährtin vergewaltigt und tödliche Verletzungen „billigend“ in Kauf genommen haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilt. Er setzte seine Fäuste ein, schlug ihr eine Glasflasche über den Kopf und ließ erst von der Frau ab, als die Polizei an der Tür erschien. Die Frau erlitt eine Schädelkalotten-Fraktur, eine Mittlegsichts- und eine Rippenserienfraktur; auch ein Pneumothorax musste behandelt werden. Sollten sich die Vorwürfe in der Verhandlung bewahrheiten, muss der Angeklagte allein für die Vergewaltigung mit Haft nicht unter zwei Jahren rechnen.

Im zweiten Verfahren geht es um gemeinschaftliche Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Verstöße gegen das Waffengesetz und bei einem der Angeklagten um Drogenhandel. Auch hier liest sich das Geschehen ungewöhnlich gewalttätig: Anstatt – wie vermutet – Geld für ein Auto zu bekommen, schlugen drei Männer mit Fäusten und einer Waffe auf ihn ein und benutzten ein „Elektroimpulsgerät“, so die Vorwürfe. Dann wurde der Mann gefesselt und geknebelt in ein Badewanne gelegt, wo er ständig von zwei Leuten bewacht und „wiederholt“ geschlagen wurde. Er wurde gezwungen, einem weiteren Mann, der sich im Ausland befand, nach Deutschland zu holen, weil er angeblich Schulden aus Drogengeschäften hatte. Nach acht Tagen konnte er fliehen. Auch diese Vorwürfe müssen vor Gericht bewiesen werden. (fbt)