AGB

50er3Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen von Frank Berno Timm M.A., Sonnenland 18, 22115 Hamburg

T e x t l i e f e r u n g e n

  1. Allgemeines
    1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Autoren Frank Berno Timm bearbeiteten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
    2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung beziehungsweise des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Textmaterials zur Veröffentlichung.
    3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen einer Woche zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Autor erkennt diese schriftlich an.
    4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Autoren.
  2. Überlassenes Textmaterial
    1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Textmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Textmaterial.
    2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Textproduzenten gelieferten Textmaterial um Werke im Sinne des Urheberrechts handelt.
    3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
    4. Das überlassene Textmaterial bleibt Eigentum des Autoren, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
    5. Der Kunde hat das Textmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
    6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Textmaterials betreffen, sind innerhalb von 24 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Textmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
    7. Kosten, die Frank Berno Timm entstehen, um einen Text zu verfassen, gehen zu Lasten des Kunden und sind nicht Teil des Honorars. Hierzu zählen insbesondere Reise- und Bewirtungskosten.
    8. Redaktionelle Veränderungen, die den Charakter des gelieferten Textes grundsätzlich verändern, bedürfen der Zustimmung des Autoren. Die Veränderung der Tendenz bei meinungsbildenden Formaten (Rezension, Kommentar, Glosse u.ä.) ist ausgeschlossen.

III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 Prozent auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Textmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Textmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Autors. Das gilt für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
– jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Textmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Textmaterials auf Datenträgern aller Art (zum Beispiel magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Textmaterials gem. Ziff. III 3. AGB dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Textdaten auf CD-ROM, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
– jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Textdaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe des digitalisierten Textmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Textschirmen oder zur Herstellung von Hardcopys geeignet sind.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

  1. Honorare
    1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Texthonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
    2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Textmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weiter gehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
    3. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Textmaterial nicht veröffentlicht wird.
    4. Das Honorar ist spätestens binnen drei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben oder vereinbart worden ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit zehn Prozent p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
  2. Vertragsstrafe,  Schadensersatz
    1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Autors erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Textmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weiter gehender Schadensersatzansprüche.
    2. Bei unterlassenem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 Prozent des Nutzungshonorars zu zahlen. Das Weglassen des Urhebervermerks ist nicht zulässig.
    3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Text an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Prozent des Nutzungshonorars zu zahlen.
    4. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
  3. Sonstiges
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Der Verwender trägt die Verantwortung für Veränderungen des gelieferten Textes. Der Verwender ist gehalten, die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten.
    2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB, insbesondere die Freigabe für Werbung und Zustimmung zu tendenzfremder Verwendung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
    4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Autors.

B i l d l i e f e r u n g e n

Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Frank Berno Timm bearbeiteten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung beziehungsweise des Angebots von Frank Berno Timm durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Frank Berno Timm diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Frank Berno Timm.1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke im Sinne von Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 5 UrhG handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Frank Berno Timm, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 24 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

  1. Nutzungsrechte
    1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
    2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 Prozent auf das jeweilige Grundhonorar.
    3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
    4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Frank Berno Timm. Das gilt für:
    – eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
    – jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    – die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (zum Beispiel magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gemäß Ziffer III 3. AGB dient,
    – jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
    – jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
    – die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
    5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Frank Berno Timm und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
    6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
    7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.

III. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziffer III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (zum Beispiel Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75 € pro Aufnahme an.
5. Das Honorar ist spätestens binnen drei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 Prozent p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

  1. Erhält der Kunde von Frank Berno Timm digitales Bildmaterial, das für den aktuellen Auftrag nicht benötigt wird, besteht die Honorarpflicht fort. Ein exklusiver Anspruch auf Verwertung besteht nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
  2. Für Archivankäufe sind gesonderte Honorare zu vereinbaren.

Vertragsstrafe,  Schadensersatz

  1. 1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Frank Berno Timm erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
    2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 Prozent des Nutzungshonorars zu zahlen.
    3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Prozent des Nutzungshonorars zu zahlen.
    6. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
  2. Sonstiges1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Der Verwender trägt die Verantwortung für Veränderungen des gelieferten Textes. Der Verwender ist gehalten, die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten.
    2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB, insbesondere die Freigabe für Werbung und Zustimmung zu tendenzfremder Verwendung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
    4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

IV Zahlungsverpflichtungen

Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass für alle Texte, Bilder und journalistischen Dienstleistungen, die von Frank Berno Timm erbracht werden, das deutsche Urheberrecht gilt, das einen Rechtsgrundsatz der angemessenen Vergütung kennt.

Stand: Juni 2021